Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Marvin’s Visionary Studio

Stand: 11.09.2026

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vorrang individueller Vereinbarungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Marvin Müller, handelnd unter „Marvin’s Visionary Studio“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern.

Die vollständigen Anbieter- und Kontaktdaten des Auftragnehmers sind im Impressum unter folgendem Link abrufbar:

Impressum

1.2 Auftraggeber kann Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein. Soweit einzelne Regelungen nur gegenüber Unternehmern gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Widerrufsrecht, zu digitalen Produkten, zur Mängelhaftung und zum Verbraucherschutz, unberührt.

1.3 Diese AGB gelten nur, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Vertragsschluss auf sie hinweist, ihm eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme und Speicherung verschafft und der Auftraggeber mit ihrer Geltung einverstanden ist. Die AGB sind unter https://marvins-visionary-studio.de/agb/ abrufbar. Auf Wunsch werden sie dem Auftraggeber in Textform übermittelt.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.5 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere der konkrete Leistungsumfang, Preis, Zahlungsplan, Termine und ausdrücklich vereinbarte Nutzungsrechte im Angebot oder in einer sonstigen Vereinbarung, haben Vorrang vor diesen AGB. Das gilt auch für individuell getroffene mündliche Vereinbarungen. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollen mündliche Absprachen anschließend von einer Partei in Textform bestätigt werden.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers beschreiben die vorgesehenen Leistungen, Vergütung, Zahlungsbedingungen und gegebenenfalls den voraussichtlichen Projektablauf. Soweit ein Angebot keine abweichende Gültigkeitsfrist enthält, kann der Auftraggeber es innerhalb einer angemessenen Frist annehmen. Der Auftragnehmer kann seine Kapazitätsplanung vor Annahme anpassen, sofern dies dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mitgeteilt wird.

2.2 Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann ausdrücklich in Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp, oder mündlich erfolgen. Eine Annahme kann sich auch aus einer eindeutigen, auf den Vertragsschluss gerichteten Handlung ergeben, insbesondere aus der Zahlung einer ausdrücklich als Anzahlung bezeichneten Rechnung. Die bloße Übersendung von Informationen, Bildern oder Zugangsdaten stellt für sich allein keine Annahme dar, sofern nicht im Einzelfall eindeutig etwas anderes vereinbart wurde.

2.3 Der Auftragnehmer kann mündliche Vereinbarungen und den Vertragsinhalt in Textform bestätigen. Der Auftraggeber hat eine erkennbar fehlerhafte Bestätigung unverzüglich mitzuteilen. Gesetzliche und individuell vereinbarte Rechte bleiben hiervon unberührt.

2.4 Ein Anspruch auf einen bestimmten Projektbeginn oder die dauerhafte Freihaltung einer Kapazität besteht erst nach Vertragsschluss und – soweit vereinbart – Eingang der Anzahlung sowie Vorliegen der für den Projektstart erforderlichen Mitwirkungsleistungen.

3. Leistungsumfang und Leistungserbringung

3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot einschließlich seiner Leistungsbeschreibung sowie aus ausdrücklich vereinbarten Nachträgen. Angaben auf der Website, in Präsentationen, Mustern oder Gesprächen dienen grundsätzlich nur der allgemeinen Leistungsbeschreibung und werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie im Angebot oder in einer individuellen Vereinbarung ausdrücklich genannt sind.

3.2 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Soweit keine bestimmte Beschaffenheit, ein bestimmter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis ausdrücklich vereinbart wurde, ist kein darüber hinausgehender Erfolg geschuldet.

3.3 Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung qualifizierte freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder technische Dienstleister einsetzen. Der Auftragnehmer bleibt für die vertragsgemäße Erbringung seiner eigenen geschuldeten Leistungen verantwortlich. Soweit dabei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, gelten die datenschutzrechtlichen Regelungen und – soweit erforderlich – wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.

3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, technisch gleichwertige und für den Auftraggeber zumutbare Lösungen einzusetzen, sofern dadurch der vereinbarte Leistungsumfang, die wesentlichen Funktionen und der vertraglich vorausgesetzte Zweck nicht beeinträchtigt werden.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und in einem verwendbaren Format bereit. Dies umfasst insbesondere Texte, Bilder, Logos, Markenangaben, rechtlich erforderliche Unternehmensangaben, Zugangsdaten zu Hosting, Domain, Content-Management-Systemen, E-Mail-Postfächern oder Drittanbieterdiensten sowie die rechtzeitige Benennung einer entscheidungsbefugten Kontaktperson.

4.2 Der Auftraggeber prüft von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Werbeaussagen, Preisangaben, Marken, Bildmaterialien, Rechtstexte und sonstige Materialien selbst auf Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit. Er sichert zu, über die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte zu verfügen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer vom Auftraggeber zu vertretenden rechtswidrigen, unvollständigen oder irreführenden Vorgabe bzw. eines bereitgestellten Inhalts geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten einer Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer den Anspruch zu vertreten hat.

4.3 Freigaben, Korrekturwünsche und Rückmeldungen sind innerhalb der im Angebot genannten Frist zu erteilen. Fehlt eine konkrete Frist, soll der Auftraggeber innerhalb von sieben Kalendertagen antworten. Bei ausbleibender oder verspäteter Mitwirkung verschieben sich vereinbarte Termine und Bearbeitungszeiten um die Dauer der Verzögerung zuzüglich eines angemessenen Zeitraums für die erneute Einplanung.

4.4 Benötigt der Auftragnehmer eine Mitwirkung, wird er den Auftraggeber hierauf hinweisen. Bleibt die erforderliche Mitwirkung aus, kann der Auftragnehmer die Bearbeitung bis zum Eingang der Mitwirkung pausieren und das Projekt neu terminieren. Soweit dadurch ein zusätzlicher, nicht nur unerheblicher Aufwand entsteht, ist dieser als Zusatzleistung nach § 8 zu vergüten, wenn der Auftraggeber den Aufwand zu vertreten hat.

4.5 Bleibt eine für die Fortsetzung oder Fertigstellung wesentliche Mitwirkung trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener, darin gesetzter Frist aus, kann der Auftragnehmer die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend machen. Insbesondere kann er unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag wegen unterlassener Mitwirkung kündigen. Die Aufforderung wird die erforderliche Mitwirkung, eine angemessene Frist und die beabsichtigte Rechtsfolge eindeutig benennen.

4.6 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Leistungen auf Grundlage unvollständiger oder offensichtlich ungeeigneter Informationen fertigzustellen oder zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung erfolgt nicht ohne eine erforderliche Freigabe des Auftraggebers.

5. Termine, Projektbeginn und Leistungsfristen

5.1 Angegebene Termine und Bearbeitungszeiten sind Planungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Die Frist für den ersten Entwurf oder eine sonstige Leistung beginnt erst, wenn der Vertrag geschlossen, die vereinbarte Anzahlung eingegangen und alle für den jeweiligen Arbeitsschritt erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben vollständig vorliegen.

5.2 Verzögerungen, die durch den Auftraggeber, höhere Gewalt, Krankheit, Ausfall von Kommunikationsnetzen, nicht vorhersehbare technische Störungen, Sicherheitsvorfälle, behördliche Maßnahmen oder Ausfälle von Drittanbietern verursacht werden und die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Leistungsfrist angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über absehbare wesentliche Verzögerungen.

5.3 Terminabsprachen für Foto- oder Videotermine sind verbindlich, sobald sie bestätigt sind. Sagt der Auftraggeber einen Termin kurzfristig ab oder ermöglicht er die vereinbarte Durchführung nicht, kann der dadurch verursachte und nachweisbare Mehraufwand, einschließlich nicht erstattbarer Kosten Dritter, gesondert berechnet werden. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit der Auftraggeber die Ursache zu vertreten hat und ihm der Nachweis eines geringeren Schadens offensteht.

6. Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

6.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG, soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen. In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer berechnet und nicht ausgewiesen.

6.2 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung als Anzahlung vor Projektbeginn und die verbleibenden 50 % nach Abnahme bzw. nach Eintritt der gesetzlichen Abnahmefiktion fällig. Der Auftragnehmer beginnt mit der Bearbeitung erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Anzahlung.

6.3 Rechnungen werden elektronisch, insbesondere per E-Mail, bereitgestellt. Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist.

6.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer kann nach Eintritt des Verzugs Verzugszinsen und einen nachweisbaren, angemessenen Verzugsschaden geltend machen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6.5 Ein Skonto wird nur gewährt, wenn dies im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich in Textform zugesagt wurde. Bei vereinbarter vollständiger Vorauszahlung kann der Auftragnehmer einen im Angebot ausgewiesenen Preisnachlass berücksichtigen.

6.6 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gegenüber Verbrauchern bleibt ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln im gesetzlichen Umfang unberührt.

7. Abnahme und Mängelrechte

7.1 Soweit die vereinbarte Leistung abnahmefähig ist, stellt der Auftragnehmer sie dem Auftraggeber nach Fertigstellung zur Prüfung bereit und fordert zur Abnahme auf. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und die Abnahme zu erklären, sofern die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.

7.2 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel bei der Abnahme konkret benennen. Gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.

7.3 Setzt der Auftragnehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und erklärt der Auftraggeber die Abnahme nicht oder verweigert sie ohne Benennung mindestens eines Mangels, kann die gesetzliche Abnahmefiktion eintreten. Gegenüber Verbrauchern weist der Auftragnehmer bei der Aufforderung zur Abnahme in Textform ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hin.

7.4 Eine Nutzung der bereitgestellten Leistung vor ausdrücklicher Abnahme, insbesondere der Livegang einer Website auf Veranlassung oder mit Billigung des Auftraggebers, kann eine Abnahme durch schlüssiges Verhalten darstellen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Auftragnehmer wird sich nicht auf eine Abnahme berufen, wenn der Auftraggeber einen wesentlichen Mangel unverzüglich und nachvollziehbar angezeigt hat.

7.5 Bei berechtigten Mängeln gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftragnehmer erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Für Mängel, die auf nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf kundenseitig bereitgestellten Inhalten, unsachgemäßer Nutzung, nicht kompatiblen Erweiterungen oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Drittanbieterdiensten beruhen, bestehen keine Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer.

7.6 Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Der Auftraggeber untersucht die Leistung unverzüglich nach Bereitstellung und zeigt erkennbare Mängel unverzüglich in Textform an. § 377 HGB bleibt unberührt.

8. Änderungen, Zusatzleistungen und Mehraufwand

8.1 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs nach Vertragsschluss sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart werden. Dies betrifft insbesondere zusätzliche Seiten, Sektionen, Funktionen, Texte, Sprachen, Schnittstellen, Bildbearbeitungen, Korrekturschleifen, Drittanbieterintegrationen, Wartungsleistungen oder nachträglich gewünschte Designänderungen.

8.2 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor der Umsetzung über den voraussichtlichen Umfang, die Vergütung und mögliche Terminfolgen, sofern der Zusatzaufwand nicht nur unerheblich ist. Zusatzleistungen werden nur nach ausdrücklicher Beauftragung durch den Auftraggeber erbracht. Die Beauftragung kann in Textform, mündlich oder durch eine eindeutige Aufforderung zur Durchführung erfolgen; der Auftragnehmer bestätigt sie zur Dokumentation nach Möglichkeit in Textform.

8.3 Soweit keine abweichende Vergütung vereinbart ist, werden Zusatzleistungen mit 50,00 € netto je Stunde abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt in 30-Minuten-Schritten. Eine automatische Beauftragung oder Berechnung bis zu einem bestimmten Betrag ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers erfolgt nicht.

8.4 Vereinbarte Überarbeitungsrunden beziehen sich ausschließlich auf den im Angebot beschriebenen Entwurf. Kleinere Korrekturen sind nur im üblichen Rahmen enthalten. Grundlegende Neugestaltungen, neue inhaltliche Anforderungen oder Änderungen nach einer erteilten Freigabe sind Zusatzleistungen.

9. Kündigung, Projektabbruch und Projektstillstand

9.1 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen sollen zur Dokumentation in Textform erklärt werden.

9.2 Der Auftraggeber kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung des Werks jederzeit kündigen. Im Fall einer solchen freien Kündigung richtet sich der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer muss sich insbesondere ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.

9.3 Kündigt der Auftraggeber aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden wichtigen Grund, kann der Auftragnehmer nur die Vergütung verlangen, die auf die bis zur Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen entfällt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche beider Parteien bleiben unberührt.

9.4 Bei ausbleibender Mitwirkung gilt § 4. Der Auftragnehmer kann das Projekt zunächst pausieren und nach Eingang der Mitwirkung neu einplanen. Eine pauschale oder automatische Schlussrechnung über den vollständigen Auftragswert allein wegen fehlender Rückmeldung wird nicht geschuldet. Eine Abrechnung richtet sich nach dem konkreten Leistungsstand, den gesetzlichen Regelungen und einer gegebenenfalls wirksam erklärten Kündigung.

9.5 Wird ein pausiertes Projekt auf Wunsch des Auftraggebers nach längerer Unterbrechung fortgesetzt, prüft der Auftragnehmer die aktuelle Kapazität, technische Entwicklung und erforderliche Aktualisierungen. Ein hierdurch verursachter zusätzlicher Aufwand wird nur nach vorheriger Vereinbarung als Zusatzleistung abgerechnet.

10. Nutzungsrechte, Urheberrecht und Herausgabe

10.1 Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an Entwürfen, Konzepten, Designs, Texten, Fotografien, Programmierungen und sonstigen Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer. Vor vollständiger Zahlung darf der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse nicht veröffentlichen, vervielfältigen, an Dritte weitergeben oder anderweitig nutzen, soweit dies nicht für die vereinbarte Prüfung erforderlich ist.

10.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten und im Angebot bezeichneten Arbeitsergebnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Angebot vereinbarten Zweck. Für eine Website umfasst dies grundsätzlich die Nutzung für den eigenen Internetauftritt des Auftraggebers. Eine Übertragung an Dritte, Bearbeitung über die für Pflege und Betrieb erforderlichen Änderungen hinaus, Nutzung für andere Projekte oder Weiterveräußerung bedürfen der vorherigen Vereinbarung in Textform.

10.3 Der Auftragnehmer bleibt Urheber der urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnisse. Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten, offenen Arbeitsdateien, bearbeitbaren Quelldateien, Quellcode-Entwicklungsständen oder nicht verwendeten Entwürfen.

10.4 Nutzungsrechte an Software, Plugins, Themes, Schriften, Stockmaterial, KI-Tools und sonstigen Bestandteilen Dritter richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer verschafft nur diejenigen Rechte, die er selbst rechtmäßig einräumen darf. Laufende Lizenz-, Abonnement-, Hosting-, Domain- oder Fremdkosten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Angebot genannt sind.

10.5 Der Auftraggeber ist nach vollständiger Zahlung berechtigt, Dritte für die laufende technische Pflege seiner Website einzusetzen. Dies beinhaltet keine Herausgabepflicht für nicht geschuldete offene Arbeitsdateien oder interne Entwicklungsumgebungen.

11. Besondere Regelungen für Websites, SEO, Rechtstexte und Drittanbieter

11.1 Der Auftragnehmer schuldet nur die im Angebot konkret vereinbarte technische Einrichtung, Gestaltung, Optimierung oder Betreuung. Hosting, Domains, E-Mail-Postfächer, Lizenzverlängerungen, Sicherheitsupdates, Backups, Monitoring und laufende Wartung sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt wurden.

11.2 Soweit Suchmaschinen-Grundoptimierung vereinbart ist, umfasst sie ausschließlich die im Angebot genannten Maßnahmen, etwa Keyword-Recherche, Seitenstruktur, Überschriften, Metadaten, Alt-Texte und Indexierungsfreigaben. Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmte Platzierung, Sichtbarkeit, Besucherzahl, Conversion-Rate, Umsatzsteigerung oder Aufnahme in eine Suchmaschine bzw. Bildersuche.

11.3 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Rechtstexte, Cookie-Consent-Konfigurationen, Datenschutz- und Impressumsangaben werden – soweit vereinbart – nur technisch auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers oder mittels eines dafür vorgesehenen Generators eingebunden. Der Auftraggeber prüft diese Angaben sowie das Ergebnis vor Veröffentlichung fachkundig. Eine Zusicherung der rechtlichen Vollständigkeit, Aktualität oder DSGVO-Konformität ist nicht geschuldet.

11.4 Drittanbieter, insbesondere Hostinganbieter, Domainregistrare, Zahlungsanbieter, Newsletter-, Analyse-, Karten-, Video-, Social-Media-, Cloud-, KI-, Plugin- und Schriftanbieter, erbringen ihre Leistungen eigenverantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Änderungen, Sicherheitslücken, Preis- oder Lizenzänderungen, soweit er diese nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über ihm bekannt gewordene wesentliche technische Hindernisse im Rahmen der beauftragten Leistung.

12. Foto-, Bild- und Videoleistungen

12.1 Für Foto- und Videoaufnahmen gelten ergänzend die im Angebot vereinbarten Termine, Umfang, Motive, Lieferformate und Nutzungsrechte. Nicht vereinbarte Rohdaten, unbearbeitete Aufnahmen, Auswahlserien und Projektdateien werden nicht geschuldet.

12.2 Der Auftraggeber sorgt für die erforderlichen Einwilligungen abgebildeter Personen, Hausrechte, Drehgenehmigungen und sonstigen Rechte, soweit diese in seiner Sphäre liegen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf erkennbare Anforderungen hin, übernimmt jedoch keine Rechtsberatung.

12.3 Soweit der Auftraggeber Bild- oder Videomaterial bereitstellt, gelten § 4. Der Auftragnehmer darf dieses Material ausschließlich zur Vertragserfüllung verwenden. Bei kostenpflichtigem Stockmaterial oder sonstigen Lizenzen stimmt der Auftragnehmer die Kosten vor dem Erwerb mit dem Auftraggeber ab, soweit nicht im Angebot etwas anderes geregelt ist.

13. Zugangsdaten, Datensicherheit und Wartung

13.1 Zugangsdaten, die der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung erhält, werden vertraulich und nur zweckgebunden verwendet. Soweit möglich, soll der Auftraggeber zeitlich begrenzte, personenbezogene Benutzerkonten mit den erforderlichen Mindestberechtigungen bereitstellen und keine allgemeinen Hauptzugänge übermitteln.

13.2 Der Auftraggeber bleibt für die sichere Verwaltung seiner Zugänge, die Wahl sicherer Passwörter, die Aktivierung verfügbarer Zwei-Faktor-Authentifizierung, die Sicherung seiner Daten sowie die Verwaltung von Hosting-, Domain- und Lizenzverträgen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Leistung vereinbart ist.

13.3 Nach Abschluss einer Leistung oder bei Beendigung der Zusammenarbeit soll der Auftraggeber die dem Auftragnehmer erteilten Zugänge deaktivieren oder die Passwörter ändern. Der Auftragnehmer wird nicht mehr benötigte Zugangsdaten löschen oder unbrauchbar machen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder eine fortlaufende Betreuung entgegenstehen.

13.4 Wartung, Sicherheitsupdates, Backups und Wiederherstellungen nach Sicherheitsvorfällen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Website oder ein Drittanbieterdienst dauerhaft frei von Sicherheitslücken, Ausfällen oder Angriffen bleibt.

14. Vertraulichkeit und Datenschutz

14.1 Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und kreative Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus, soweit kein berechtigtes Interesse oder eine gesetzliche Offenlegungspflicht entgegensteht.

14.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzgesetzen. Informationen zur Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer sind unter https://marvins-visionary-studio.de/datenschutz/ abrufbar. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

14.3 Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit seiner eigenen Website, seiner Inhalte und seiner eingesetzten Dienste. Der Auftragnehmer schuldet keine fortlaufende rechtliche oder datenschutzrechtliche Überwachung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

15. Haftung

15.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet der Auftragnehmer unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

15.3 Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

15.4 Die Haftung für Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden nach § 15.1.

16. Verbraucher: Widerrufsrecht und Beginn der Leistung

16.1 Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält er vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger. Diese Widerrufsbelehrung ist Bestandteil der Vertragsunterlagen, jedoch nicht durch diese AGB zu ersetzen.

16.2 Wünscht ein Verbraucher, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, holt der Auftragnehmer hierfür eine gesonderte ausdrückliche Erklärung ein. Der Auftraggeber bestätigt dabei, dass ihm die gesetzlichen Folgen eines vorzeitigen Leistungsbeginns bekannt sind. Ohne diese Erklärung beginnt der Auftragnehmer bei einem bestehenden Widerrufsrecht erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

16.3 Gesetzliche Widerrufsrechte und die gesetzlichen Rechtsfolgen eines Widerrufs bleiben unberührt.

17. Referenznutzung

17.1 Der Auftragnehmer darf Arbeitsergebnisse, den Namen, das Logo oder die Website des Auftraggebers nur dann zu Referenz-, Portfolio- oder Werbezwecken veröffentlichen, wenn der Auftraggeber hierzu im Angebot, in einer gesonderten Vereinbarung oder nach Fertigstellung ausdrücklich eingewilligt hat.

17.2 Die Einwilligung kann für die Zukunft in Textform widerrufen werden. Bereits produzierte oder veröffentlichte Printmaterialien müssen nicht zurückgerufen oder vernichtet werden. Der Auftragnehmer entfernt die Referenz aus von ihm kontrollierten digitalen Kanälen innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

18.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

18.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

18.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Für bereits geschlossene Verträge gelten Änderungen nur, soweit sie individuell vereinbart oder gesetzlich zulässig einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.